Heute ist der 27. Januar, der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz durch die Rote Armee. Zum Glück, so muss man angesichts der Absonderlichkeiten unserer Gegenwart hinzufügen, ist heute mit einer Kaskade von Wortmeldungen und Erinnerungsappellen an die Terrorherrschaft der Nazis und den ersten industriell verübten Völkermord der Geschichte zu rechnen. Ich vertraue darauf, dass die Erinnerungsbeiträge ihre Wirkung entfalten, nämlich das Verbrechen unvergessen zu machen. Es gibt aber ein besonderes Vermächtnis dieser dunklen Zeit: Über Raphael Lemkins Begriff des Genozids, der zur Verarbeitung der abscheulichen Verbrechen des Holocausts entstanden ist, haben uns Zweiter Weltkrieg und Naziherrschaft eine Daueraufgabe hinterlassen, der wir bis heute nicht gerecht werden – nämlich die Verhinderung von Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und ihre Eigenschaft einer „rechtlich nicht bindenden Resolution“ sind Teil dieses Vermächtnisses, das uns die Möglichkeit böte, wirklich etwas aus dem Verbrechen des Holocausts zu lernen – und dem wir doch so schlecht hinterher kommen.
Davon ausgehend möchte ich in dieser Wortmeldung einen heute etwas seltener gewählten Weg einschlagen. Dieser gedankliche Weg führt zu sehr aktuellen, vor allem auch zukünftigen Herausforderungen rund um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der dabei aber nichtsdestotrotz an die Grauen der Naziherrschaft anknüpft. Dafür will ich einen zentralen Gedanken Hannah Arendts aufnehmen, einer prominenten Überlebenden der Nazi-Verbrechen, am Ende aber auch vorschlagen, ihr Denken zu erweitern. Ausgehend von ihren Aporien der Menschenrechte und dem Diktum des problematischen Rechts, Rechte zu haben frage ich zweierlei.
Erstens: Sollte man das nationalstaatliche Denken in der Geo- und Außenpolitik, welches Sicherheit und Rechte nach wie vor in staatlichen Kategorien vorstellt und umsetzt, nicht endlich aus Gründen der kosmopolitischen Verwobenheit aller politischen Angelegenheiten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Flucht und Fluchtursachen für überholt erklären? Zweitens werde ich diskutieren, wie eine Bejahung der ersten Frage damit zusammenpassen würde, dass Arendts Urteil in der Praxis trotzdem meistens weiterhin zutreffend ist: dass das Recht, Rechte zu haben nämlich auch heute fast ausschließlich diejenigen geltend machen können, die einen Nationalstaat hinter sich wissen – und nicht jeder Mensch oder gar Staatenlose und Flüchtlinge, indem sie auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte pochen.1

Diese Fragen und die damit verbundene Denkarbeit mögen unbequem sein – doch sie verlangen dringend nach zeitgemäßen Antworten, die den kosmopolitischen Klimawandel als permanenten, weltweiten und grenzenlosen Krisenherd unbedingt einbeziehen. Das tiefer liegende Problem hinter der ersten Frage betrifft schon über die Folgen der gegenwärtigen Flucht- und Migrationsbewegungen die deutsche Gesellschaft – ebenso wie jede andere Gesellschaft und jedes politische Gemeinwesen, die Flucht- und Migrationsziele darstellen. Was sich heute in Gaza, Iran, Rojava, Sudan, Jemen und anderswo abspielt sowie die Folgen an den Fluchtzielen – wie der Aufschwung populistischer Parteien – sind freilich an sich schon eine Angelegenheit, die dringlicher kaum sein könnte.
Die Problematik hinter der zweiten Frage ist noch weitaus komplizierter. Sie hat viel mit den Meinungsbildungsprozessen der Gegenwart zu tun. Zusätzlich zur erfahrenen Rechtlosigkeit und zum erlittenen Unrecht ist es heute oft auch noch so, dass Opfer von massiver Gewalt durch fremde oder eigene staatliche Organe nicht nur keine Hilfe von liberalen Demokratien erfahren. Ganz im Gegenteil: Liberal-demokratische Akteure, von denen eigentlich Solidarität bei Menschenrechtsverletzungen erwartet wird, stellen sich oft auf die Seite autokratischer Täter und betreiben so Autokratieförderung. Eine völlig gemischte Weltöffentlichkeit nimmt dieses widersprüchliche Handeln wahr und prangert es an. Dabei geht es keineswegs ausschließlich um klagende Opfer, die selbst von demokratischen Werten motiviert wären und sich gewissermaßen zurecht beschweren. Die gibt es natürlich. Aber oft sind es auch illiberale, autokratische und dezidiert anti-westliche Akteure, die sich zu Wort melden. Obwohl sie selbst keine Vertreter von Freiheit und Menschenrechten sind, stellen sie bevorzugt demokratische Autokratieförderung massiver und effektiver als je zuvor an den Pranger der öffentlichen Meinungen. Diese Akteure möchten damit nicht zu einer „Korrektur“ beitragen, sondern verfolgen das Ziel, liberale Demokratien zu schwächen. Durch dieses Zusammenspiel völlig unterschiedlicher Akteure wird die Glaubwürdigkeit der liberalen Demokratie fortlaufend unterhöhlt.
Diese Zusammenhänge wurden in der deutschen und europäischen Außenpolitik entweder nicht verstanden – oder man weiß sich nicht anders zu helfen, als den immer gleichen, alten Mustern zu folgen, auch wenn diese am Ende das eigene politische Gemeinwesen offensichtlich ins Verderben führen. In der momentanen Lage spricht leider kaum etwas dafür, dass demokratische Staaten, die weiterhin direkte wie indirekte Autokratieförderung betreiben, nicht selbst zu Autokratien werden – und zwar, weil sie geopolitisch und außenpolitisch einem völlig unzeitgemäßen Verständnis von Sicherheit anhängen, das in der Politikwissenschaft als traditionelle Sicherheit bezeichnet wird. Traditionelle Sicherheit setzt paradoxerweise immer den Nationalstaat ins Zentrum (und nicht den Menschen oder nicht-menschliche Lebewesen), untergräbt den liberal-demokratisch verfassten Staat aber durch unerwünschte Rückkopplungseffekte der Zusammenarbeit mit Autokraten, Oligarchen und Populisten, worauf ich noch genauer zurückkomme.
Wir brauchen also dringend Veränderungen, und jede Veränderung beginnt mit einem Gedanken. Und damit komme ich zum berühmtem Diktum Hannah Arendts. Wer keinen Nationalstaat hat, so Arendt, hat auch, wenn es hart auf hart kommt, kein Recht, Rechte zu haben. Ausgenommen sind „schlechte Nationalstaaten“, so muss man hinzufügen, die ihre eigenen Bürger bekämpfen und wie wir das momentan im Iran beobachten. Für überzeugte Anhänger der universellen Menschenrechte, zu denen ich mich unbedingt zähle, ist Arendts abschätziger Blick auf Menschenrechte relativ harter Tobag, denn sie hat prinzipiell sehr gute Argumente. Für Arendt war diese Position aber keine rein denkerische Haltung, denn sie hat den Mangel am Recht, Rechte zu haben als deutsche Jüdin am eigenen Leib erfahren – wobei „ihr“ Nationalstaat dermaßen schlecht war, dass seine Schergen die Denkerfürstin kaltblütig ermordet hätten, wenn sie es nicht geschafft hätte, aus ihrem ersten Fluchtziel Frankreich und der dortigen Internierung im KZ Gurs in die USA zu fliehen. Aus diesen Erfahrungen heraus ist 1943 auch ihr Text We Refugees entstanden, in dem sie genauer über diese Zusammenhänge reflektiert und dessen Lektüre auch heute noch lehrreich ist.
Ein souveräner Staat hingegen, der hinter seinen Bürgern steht, die sich wiederum über die staatlichen Institutionen auf ihre Bürgerrechte beziehen können, ist für Arendt essenziell. Doch gleichzeitig macht dieser enge Zusammenhang funktionierender Rechtsstaatlichkeit die sogenannten Aporien der Menschenrechte aus: Menschenrechte, die sich auf eine abstrakte, universelle und letztlich metaphysische Autorität berufen — das sei ja schön und gut. Doch was sind sie am Ende wert, die Menschenrechte, wenn es niemanden gibt, der sie durchsetzen kann? Als politische Kategorie seien die universellen Menschenrechte nach Arendts Ansicht deshalb in der Praxis letztlich irrelevant. Bürgerrechte dagegen sind im Vergleich viel verlässlicher, auch wenn sie zur vollen Ausschöpfung die Staatsbürgerschaft voraussetzen. Sie sind also nicht universell, wie es die Menschenrechte sein wollen.
Eine zumindest teilweise Bestätigung und fortdauernde Gültigkeit des Befunds Hannah Arendts können wir auch heute noch darin sehen, dass Staaten wie Deutschland Flüchtlingen keinesfalls die vollen Bürgerrechte gewähren. Andererseits hat sich die rechtliche Praxis auch weiterentwickelt. Und so können, wenn auch in relativ seltenen Fällen, genozidale Gewaltverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in einem nationalstaatlichen Rahmen geahndet werden, obwohl diese Verbrechen außerhalb des Staatsterritoriums stattgefunden haben können. Diese Verfahren gibt es, weil in Deutschland das sogenannte Weltrechtsprinzip für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gilt. Dieses Weltrechtsprinzip ermöglicht also die Ahndung von Verbrechen, die im Ausland (z.B. in Syrien und dem sogenannten IS) begangen wurden. Verankert ist das im Völkerstrafgesetzbuch. In der Praxis sind diese Verfahren aber selten, wie Amnesty International feststellt, weil aus einer stringenten Verfolgung Hunderte von Verfahren resultieren könnten, was die zuständigen Behörden überlasten würden. Deshalb werde in der Praxis oft ein Bezug zu Deutschland verlangt, der meistens dann als gegeben gilt, wenn sich mutmaßliche Täter:innen in Deutschland aufhalten, so Amnesty.2 Es gibt aber keine Eingreifgruppe oder ein der Polizei vergleichbares Gewaltmonopol, das Menschenrechtsverletzungen in einem Konflikt / Krieg / Verbrechen wie in Gaza, im Iran, in Rojava oder anderswo durch Intervention funktional verhindern könnte. Und genau darum war es ja Lemkin eigentlich gegangen.
Doch diese judikativen und exekutiven Möglichkeiten sind nicht die einzigen Felder, die relevant und widersprüchlich sind. Am deutlichsten wird der Widerspruch zwischen Wertegebundenheit und Einhaltung der Menschenrechte einerseits und der Zusammenarbeit mit menschenrechtsfeindlichen Regimen in Form der Autokratieförderung andererseits auch in ganz anderen Bereichen: in der außenpolitischen und in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Dazu gehört auch der Handel mit Rüstungsgütern, der für Deutschlands Außenhandelsregister ein besonders wichtiges Segment darstellt. Nach Recherchen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (rnd) lagen die Rüstungsexporte 2024 (Stand: August 2025) auf einem historischen Höchststand, wobei natürlich die Waffenlieferungen in die Ukraine zu bedenken sind, die nicht in die Kategorie Autokratieförderung einzuordnen sind. Am Ende ihrer Regierungszeit habe die Ampel-Koalition Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 12,8 Milliarden Euro genehmigt, so rnd.3
In den extraterritorialen Bezirken der Außenpolitik herrscht unter Umständen sogar eine sehr weitreichende Prinzipienlosigkeit, sofern man darunter die Selbstverpflichtung auf demokratische Werte versteht. Das ließ sich in den vergangenen Jahren in der demokratischen – und letztlich anti-demokratischen – Autokratieförderung Israels, der Türkei, des Irans oder Syriens beobachten, was oft mit expliziten Selbstbekenntnissen zu „Werten“ kollidierte. Ein besonders plakatives Beispiel dafür lieferte die deutsche Behauptung, man verfolge eine wertegeleitete Außenpolitik, die sich das Kabinett Scholz der rot-grün-gelben Ampelkoalition auf die Fahnen geschrieben hatte, worunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und identitätspolitisch informierte Kategorien wie feministische Außenpolitik gemeint waren4. Glaubwürdige Erfolge sind allerdings ausgeblieben, so dass der gegen das politische Feld seit jeher aufgefahrene Vorwurf der Bigotterie oder Heuchelei schnell im Raum stand. Solche Vorwürfe sind nichts neues, aber sie zeitigen heute, nachdem es durch die entgrenzten, internetbasierten Meinungsplattformen zu einem „erneuten Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (Habermas) gekommen ist, viel größere Rückkopplungseffekte vom Äußeren auf das Innere.5 Diese Rückkopplungseffekte wirken sich besonders stark auf jüngere, migrantische und für das Weltgeschehen hyper-sensibilisierte Wählergruppen aus, deren Vertrauen in die Politik dadurch schwindet. Finden diese Wählergruppen keine politische Heimat, drohen sie, als Teil sogenannter Misstrauensgemeinschaften (El-Mafaalani) Anschluss bei Populisten suchen.6
Diese und weitere Zusammenhänge, die sich als negative Rückkopplung potenziell negativ auf die eigene demokratische Verfasstheit auswirken können, hat die deutsche Politik nicht weitreichend verstanden. Von besonders nachhaltigem Schaden für die Demokratie dürfte sich in dieser Hinsicht die deutsche Israel-Politik erwiesen haben, die sich eindeutig am Prinzip der sogenannten Deutschen Staatsräson orientierte, wonach das israelische Narrativ von Sicherheit unhinterfragt übernommen und mit der eigenen Sicherheit gleichgesetzt wird.7 Das deutsche politische Establishment hat sich dabei konsequent und über (fast) alle politischen Parteien hinweg als beratungsresistent erwiesen – auch wenn die israelische Kriegsführung zigtausende zivile Opfer forderte, von denen ein extrem hoher Anteil Frauen und Kinder waren; von den restlichen, noch aufzuarbeitenden Verbrechen – darunter die gezielte Tötung einer großen Zahl von Journalisten – ganz zu schweigen. Zahlreiche Vertreter:innen der palästinensischen, israelischen, deutschen und internationalen Zivilgesellschaft haben immer wieder und oft mit guten Argumenten dazu aufgerufen, das Netanjahu-Regime nicht zu fördern, weil dieses nicht nur den Palästinensern schade, sondern auch Israel selbst in eine hochtechnologisierte Autokratie verwandle. Der deutsche Bundeskanzler hatte vor einem Jahr (Februar 2025) sogar angekündigt, er werde Netanjahu in Deutschland empfangen, auch wenn Deutschland verpflichtet wäre, den israelischen Präsidenten als mutmaßlichen Kriegsverbrecher festzunehmen und nach Den Haag auszuliefern, weil gegen diesen seit dem 21. November 2024 ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vorliegt.8
Das Beispiel Israels mag ein besonders krasses Beispiel von Autokratieförderung sein, doch es steht alles andere als allein. Autokratieförderung betrieb und betreibt Deutschland auch gegenüber Russland, der Türkei und Syrien, während der iranische Fall momentan etwas subtiler erscheint. Ein Grundproblem demokratischer Autokratieförderung ist besonders schwer auflösbar, weil es sich oft um Handlungsketten und Prozesse vieler Jahrzehnte handelt, woraus auch Pfadabhängigkeiten entstehen können. Das Beispiel der Autokratieförderung in der Russländischen Föderation, die starke deutsche Abhängigkeit von billigem russischen Gas und die gleichzeitige Beherrschung des eines neo-imperialistischen Narrativs durch das Putin-Regime ist Osteuropawissenschaftlern spätestens 2014, vielen Vertretern von Politik und Medienschaffenden aber großenteils auch erst 2022 aufgefallen.9 Wie insbesondere russische, ukrainische und ostmitteleuropäische Stimmen lange zuvor schon immer wieder deutlich gemacht haben, indem sie so laut wie möglich versucht hatten, sich Gehör in der deutschen und in anderen europäischen Öffentlichkeiten zu verschaffen, war das Hofieren Putins aber schon Ende der 1990er Jahre ein offensichtlicher Fehler mit absehbaren Folgen.10
Ähnlich wie im russischen Fall ist davon auszugehen, dass deutsche und andere westliche Außenpolitiker:innen im wiederholten Akt der Autokratieförderung tatsächlich davon überzeugt sind, die Interessen ihrer jeweiligen Staaten zu vertreten – wie widersinnig und falsch diese Annahme auch sein mag, die von der Klimakatastrophe und weiteren globalen Zusammenhängen tagtäglich widerlegt wird. Wie ich kürzlich in einem Beitrag für The Amargi (How Rojava Underscores the Need for a New Security Paradigm in Europe) argumentiert habe, kann der unglückliche Auftritt der ungeschickten deutschen Außenministerin Annalena Baerbock bei ihrem Besuch des syrischen Interimspräsidenten Ahmad Al-Sharaa im Januar 2025 wie eine besonders deutliche, peinliche Chiffre des Missverhältnisses zwischen intendierten Staatsinteressen mittels autokratiefördernder Maßnahmen und demokratieschädigender Rückkopplungseffekte gelesen werden.11 Diese und unzählige weitere, inkohärenten Auftritte – man denke nur an Gaza/Israel – haben liberalen Demokratien insgesamt den durchaus nachvollziehbaren Ruf der Bigotterie eingebracht.
Das Arendt’sche Diktum bewahrheitet sich also nach wie vor, Tag für Tag: Auch in den oben demonstrierten Fällen können Menschen nicht auf Verbündete hoffen, nur weil sie sich wie diese Wertvorstellungen teilen, die mehr oder weniger direkt auf die Menschenrechtscharta zurückgehen. Viel wahrscheinlicher ist, dass ein demokratischer, staatlicher Akteur wie Deutschland, der sich im Inneren sowie vorgeblich auch im Äußeren den Menschenrechten verpflichtet fühlt, dieses Paket über Bord wirft, sobald sich ein vielversprechender Deal mit einem staatlichen Partner anbietet, auch wenn dieser „Partner“ einen dschihadistischen Hintergrund hat und Menschenrechte (ganz zu schweigen von Feminismus) mit Füßen tritt, wie der syrische Präsident der Übergangsregierung Al-Sharaa, oder wenn der Partner Dschihadisten als Proxys offen unterstützt, wie der türkische Präsident Erdoğan, der ebenfalls eine beachtliche Karriere als Anti-Demokrat vorzuweisen hat. Das über Jahre demonstrierte, demokratische Commitment in Rojava verschwimmt in dieser Art des Deal-Makings rasch zu einer quantité négligeable – denn Kurdistan oder Rojava gibt es in dieser Wahrnehmungsbox nicht.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind also ebenso geschichtlich wie aktuell, ob die Zahl ihrer Opfer nun, wie beim Holocaust, in die Millionen gegangen ist, oder ob ihnen, wie kürzlich in Iran, bei Massakern innerhalb nur zweier Tage womöglich „nur“ bis zu 30.000 Menschenleben oder sogar mehr zum Opfer gefallen sein könnten (genaue Zahlen sind noch nicht bekannt). Kleine, große, größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden auch jetzt in diesem Moment begangen, da ich diesen Beitrag schreibe, und auch mehr als acht Jahrzehnte nach dem Holocaust gibt es keinen Mechanismus, der die Sicherstellung Raphael Lemkins Ziel erreichen würde: Lemkin, der den Begriff des Genozids nach dem Holocaust geprägt hatte und dabei auch auf die Erfahrungen des damals knapp drei Jahrzehnte zurückliegenden Armenier-Genozids zurückgriff, wollte durch seine Arbeit an Erkennungsmerkmalen und Definitionen schließlich nicht, dass Genozide wie der Holocaus erneut stattfinden und erneut wieder erst ex-post bestraft werden, sondern er wollte sie in der Zukunft effektiv, prinzipiell, de jure wie de facto verhindert wissen.12
Die einzige reale Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen durch nationalstaatliche Interessenvertreter während des Geschehens zu stoppen, besteht in der Brechung des sogenannten Völkerrechts, im Ignorieren eines fehlenden UN-Mandats (das nie zustande kommt, weil es immer ein Veto geben wird) und in mehr oder weniger willkürlicher, wenn auch womöglich ethisch und menschenrechtlich begründet legitimer Intervention. Das Völkerrecht, das nicht mit den Menschenrechten gleichzusetzen ist und oft sogar durch Autokraten und staatliche Gewalttäter gegen diese in Stellung gebracht wird, gilt manchen noch immer als quasi sakrosankt. Andere hingegen sprechen inzwischen offen davon, dass es eigentlich gar kein Völkerrecht mehr gebe. Begründet wird das heute besonders mit der fortschreitenden Desintegration der USA als demokratischer Großmacht und mit dem erratischen Handeln ihres möglicherweise dementen, in jedem Fall aber nicht voll zurechnungsfähigen Präsidenten Donald Trumps und seiner Broligarchen.
Seien es Israel, der Iran, die Türkei oder die USA – oder demokratische Stakeholder und Broker wie Deutschland: Menschenrechte werden direkt oder indirekt permanent verletzt, ob durch Interventionen im Namen „vitaler nationaler Interessen“, ob durch indirekte Autokratieförderung und Waffenlieferungen. Immer werden diese Unternehmungen über Zwänge, Notwendigkeiten, Interessen zum Schutz des Staates begründet. Das trifft für die Türkei mit ihrer Unterstützung dschihadistischer Formationen in Syrien/Rojava ebenso zu wie für Israel bei der Zerstörung Gazas. Auch die iranischen Mullahs begründen ihre bestialische Kriegsführung und Massaker gegen die eigene Bevölkerung mit dem Wohl des Staates. Interventionen gegen ihre Verbrechen würden all diese Akteure de jure, also völlig legitim, mit dem Prinzip der Nichteinmischung des Völkerrechts zurückweisen. Mit derselben Begründung wurde die völkerrechtswidrige Intervention der NATO in Restjugoslawien durch das autokratische Milošević-Regime verurteilt.
Dass ein Zustand so unbefriedigend und dysfunktional ist, wie er ist und sich über Jahrzehnte hinweg immer wieder auf die mehr oder weniger selbe Weise zeitigt, ist kein Grund, daran festzuhalten. Das Paradigma des Nationalstaats, das diesen Zustand als dysfunktionales Paradigma immer wieder hervorbringt, ist historisch gewachsen und in Teilen schlichtweg hinfällig und überholt. Allein deswegen sollten wir heute Hannah Arendt zwar unbedingt lesen – aber wir dürfen uns nicht scheuen, ihr in ihrer grundsätzlichen, wie auch immer nachvollziehbaren und gut begründeten Geringschätzung universeller Menschenrechte heute zu widersprechen. Wir müssen vielmehr an dieser Stelle weiterdenken. Es genügt nicht mehr, zu sagen, die Nationalstaatlichkeit allein – die ja selbst geschichtlich betrachtet ein relativ junges Konstrukt ohne Anspruch auf ewige Dauer ist – könne es richten; nur ein starker, staatlicher Souverän könne das Recht, Rechte zu haben, letztlich garantieren, und deshalb sei immer ein starker Mann als Partner für Deals vor den Interessen von Menschen und nicht-menschlichen Lebewesen und ihrer gemeinsamen Lebenswelt vorzuziehen.
Was in all diesen Diskussionen gerade völlig untergeht, ja sogar der Klimabewegung irgendwie abhanden gekommen zu sein scheint – und was bei genauer Betrachtung geradezu verrückt erscheinen muss! – ist die Ausblendung des Klimasystems als ernstzunehmenden Faktor. Die Auswirkungen des Klimawandels auf Konflikte, Verbrechen und ihre Folgen sind aber bereits jetzt in vielen Kriegen und Konflikten zentral, so zum Beispiel im Sudan, aber auch für Syrien wurde vor Jahren bereits ausführlich über den Einfluss des klimabedingt gestiegenen Brotpreises auf den Kriegsausbruch 2011 diskutiert.13 Interessanterweise gibt es bereits seit langem historische Arbeiten, die zeigen, dass auch frühneuzeitliche Konflikte, Kriege und Entmenschlichungen bestimmter Menschengruppen in engem Zusammenhang mit Klimaveränderungen zu sehen sind – so etwa der Hexenwahn in Mitteleuropa zwischen dem 15.-17. Jahrhundert oder die Glaubenskriege wie der Dreißigjährige Krieg.14 Damals verfügten die Menschen im Gegensatz zu heute nicht über das Wissen und die Möglichkeiten von uns, um die Zusammenhänge hinter der sogenannten Kleinen Eiszeit zu verstehen. Wir haben heute diese Ausrede nicht, weshalb es völlig unverantwortlich ist, dass es einflussreiche Stimmen in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie unter den Medienschaffenden offenbar vorziehen, sich Konflikte über scheinbar nichts anderes mehr zu erklären als kulturelle und identitäre Gräben.
Ganz einfache, tatsächlich alltägliche Beispiele, die sich jedem Menschen erschließen, könnten uns helfen, zu verstehen, dass es uns heute immer vordergründig um die Einbeziehung der Klimaentwicklung gehen sollte. Zweitens verlangt diese Einbeziehung dann aber auch nach einem neuen Sicherheitsdenken. Wenn ich heute beispielsweise aus dem Fenster geblickt habe, konnte ich die sehr direkten Auswirkungen des nach Süden ausgescherten polaren Vortex beobachten, der gerade dafür sorgt, dass die Bäume mit Eiszapfen überzogen sind, in Berlin die Straßenbahnen stillstehen und Füßgänger aus Sicherheitsgründen besser Spikes tragen. Der polare Vortex, der diese kalte Luft bringt, schert sich nicht im Geringsten um nationale Grenzen und Fragen wie das „Recht auf Einmischung“ oder Identitätsangelegenheiten. Das gesamte Klimasystem, das für und durch die Menschheit meta-katastrophische Züge angenommen hat, spielt sich über Grenzen hinweg ab.
So zynisch es klingen mag, aber es wird in Zukunft auch keine große Rolle mehr spielen, wer die meisten Emissionen verursacht hat, denn die Rechnung bezahlt zwangsläufig der ganze Planet – auch nie industrialisierte Gebiete wie die Antarktis oder das grönländische Eisschild. Der Denkauftrag an uns alle muss aus diesem Grund lauten, sich vom Denken in engen und hinderlichen Boxen zu verabschieden, traditionelle und an den Nationalstaat gekoppelte Sicherheitskonzepte zu historisieren – und interspezifische Alternativkonzepte zu entwickeln, die im Gegensatz zu den Autokraten und Oligarchen die Menschenrechte nicht aufgeben. Ich bin mir sicher, dass nur eine solche, kombinierte Herangehensweise in Zukunft zwangsläufig auftretende Konflikte abmildern und Genozide und größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindern kann. Autokraten und Oligarchen haben es dagegen leicht: Sie müssen sich nur Nihilismus, dunklen Visionen und der Eigendynamik von Raffgier hingeben, denn ihr Ziel besteht nur aus Eigennutz. Sie sind für den politischen Prozess verloren. Auf überzeugte Demokraten dagegen wartet echte Arbeit an Konzepten, Ideen und Strategien. Vor allem aber müssen Demokraten dringend aufhören, Autokraten zu fördern und ihre natürlichen Verbündeten zu verraten, wie es gerade in Rojava geschieht.
Fußnoten
1 Arendt und Wirthensohn, Die Freiheit, frei zu sein; Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft: Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft; Arendt und Knott, Was heißt persönliche Verantwortung in einer Diktatur?; Heuer u. a., Arendt-Handbuch.
2 Balga-Koch und Quadt, „Nirgendwo auf der Welt straffrei“.
3 Kühne, „Rüstungsexporte“.
4 Hesselbach, „Deutschlands Außenpolitik“.
5 Habermas, Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik.
6 Mafaalani, Misstrauensgemeinschaften Zur Anziehungskraft von Populismus und Verschwörungsideologien.
7 Marwecki, Absolution?
8 Schwartz, „Müsste Deutschland Netanjahu festnehmen?“
9 Schlögel, „Lob der Krise. Die Ukraine und die Sprachlosigkeit der Historiker“; Raabe u. a., Testfall Ukraine : Europa und seine Werte / herausgegeben von Katharina Raabe und Manfred Sapper ; mit einem Fotoessay von Yevgenia Belorusets.; Kappeler, Kleine Geschichte der Ukraine.
10 Kara-Murza, „POLITICS IN RUSSIA“; Putin’s Revenge; Kara-Murza, „Boris Nemtsov: From Kremlin Heir to Dissident“; Schad, „Autokratisches Lernen – Parallelen des russischen und türkischen Neopopulismus“.
11 Schad, „How Rojava Underscores the Need for a New Security Paradigm in Europe“.
12 Moses, Raphael Lemkin, Culture, and the Concept of Genocide, Bd. 1.
13 Nuscheler, „10. Umweltkrisen – Klimawandel – ‚Klimakriege‘“; Ide, „Climate War in the Middle East?“; Theisen u. a., „Climate Wars?“; Welzer, Klimakriege; Korf, „Klimakriege“; Allen u. a., „Everything Everywhere All At Once : Wars, Climate Change, Natural Disasters, Coups, and Economic Collapse“.
14 Behringer, Kulturgeschichte des Klimas.
Referenzen
Coverbild: Image by Ron Porter from Pixabay
Allen, Ethan, Sebastian Kevany, und Srini Sitaraman. „Everything Everywhere All At Once : Wars, Climate Change, Natural Disasters, Coups, and Economic Collapse“. Climate Change, o. J.
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Arendt, Hannah, und Marie Luise Knott. Was heißt persönliche Verantwortung in einer Diktatur? 5. Auflage. Übersetzt von Eike Geisel. Serie Piper 23828. Piper, 2020.
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