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Einspruch des Gewissens (2)

Der 15. Mai gilt als Internationaler Tag der Gewissensverweigerung. Auf Deutsch hingegen ist von Kriegsdienstverweigerung die Rede — also von einem Thema, das insbesondere seit dem Ausbruch des zweiten Ukraine-Kriegs und der US-amerikanisch-europäischen Beziehungskrise wieder größere öffentliche Resonanz erfährt. Es geht mir jedoch nicht in erster Linie um die Wehrpflicht, sondern um die Pflicht und das Recht der Gewissensbefragung angesichts der deutsch-israelisch-palästinensischen Beziehungen — sofern das Problem damit überhaupt angemessen benannt ist.

Ich muss einige Gedanken nachreichen, die sich an einen (zu) kurzen Beitrag auf meiner Seite Dunyalook über Gewissensverweigerung und Palästina/Israel anschließen. Anlass war der 15. Mai: Dieser Tag gilt als Internationaler Tag der Gewissensverweigerung, wie er auf Englisch (Conscientious Objection), Französisch (Objection de conscience), Jezik* (Prigovor Savjesti), Türkisch (Vicdani Ret) und anderen Sprachen heißt. Auf Deutsch hingegen ist von Kriegsdienstverweigerung oder auch von Wehrdienstverweigerung die Rede.

Ich erwähne die sprachlichen Unterschiede — auf die ich noch genauer eingehen werde — bereits hier, denn in meinem vorangegangenen Beitrag auf Dunyalook ging es um die prozessuale Aufgabe und sogar Pflicht, das Gewissen zu befragen und zu justieren. Mein unzureichend ausgeführtes Hauptargument lautete, dass man nie damit aufhören dürfe, zu Fragen wie Krieg und Frieden sein Gewissen zu prüfen. Wenn man das nämlich täte und sich mit einer (scheinbar) für immer gültigen „Default“-Antwort zufrieden gäbe, die sich etwa an Identität gebundenen Kriterien ausrichten, könnte das zur Folge haben, zu einer irreführenden Sicht auf die Welt zu gelangen, die nicht nur dem eigenen moralisch-ethischen Kompass widerspricht, sondern das Prinzip der universellen Menschenrechte aushebelt.

Als Resonanz auf meinen kurzen Beitrag zum 15. Mai erhielt ich von einem herzegowinischen Leser die Rückmeldung, dass damit viele Fragen und Themen höchstens angesprochen wurden und weiterer Auseinandersetzung verlangten.

Er hatte völlig recht.

Das Thema Gewissensverweigerung und des Gewissens ist definitiv ein großes Thema. Damit kein Missverständnis entsteht: Wenn ich hier etwas blogge, heißt das aus meiner Sicht nicht, dass damit zu einem großen Thema alles gesagt wäre. Große Fragen können durch das Bloggen dieser Art erst einmal nur angerissen werden. Sie sind zu groß, um sie in einem Blogpost erschöpfend auszuführen. Oft sind es Fragen, hinter denen man her ist, die einen beschäftigen, und derer man irgendwie habhaft werden muss. Sie verlangen einen langen Atem. Ein Atem jedenfalls, der länger ist als die Verteilung von Forschungsgeldern an Projekte eines immer fragwürdigeren Klein-Klein es ermöglicht, so dass andere Formate gefunden werden müssen — denn die Fragen verschwinden ja dadurch nicht. Science blogging, so meine Hoffnung, kann hilfreich sein, um trotzdem Baustein für Baustein dem näherzukommen, hinter dem man her ist.

Ich denke im Zusammenhang des Denken- und Schreibenmüssens oft an eine Sequenz aus dem berühmten, öffentlichen Interview zwischen Hannah Arendt und Günter Gaus aus dem Jahr 1964, in dem Arendt — natürlich wahnsinnig viel rauchend — über das Denken und Schreiben feststellte: „Wissen Sie, ich muss verstehen“. Und wenn etwas aufgeschrieben sei, dann sei sie dem Verstehen erst einmal näher gekommen. Verwandt verhält es sich auch mit dem Science Blogging, wie ich es hier verstehe: man kann hier erst einmal ein paar Stationen einfangen und niederschreiben, die langfristig zum erwünschten Ergebnis des Ganzdurchdenkens führen können. Vielleicht ist es eher nebenbei eine Möglichkeit, sich zu Dingen zu äußern und zu positionieren, über die man sonst schweigen würde, weil man aus dem längeren Schreibprozess lange nicht herauskäme. Und es ist für mich auch eine Art Filterwerk, das zwischen den Informations- und Desinformationsfluten einerseits und der sinnvollen Verarbeitung des Geschehens in der Kosmopolis andererseits steht.

Es mag sein, dass der Bezug zu Arendt vermessen ist. Immer wieder befürchte ich sogar, dass ich mit meiner Herangehensweise völlig daneben liege. Außerdem stellt sich natürlich die Frage, was Denken und Schreiben angesichts der Verlumpung der politischen Sphäre über alle Kontinente und Sprachräume hinweg eigentlich bewirken sollen. Ich halte aber daran fest, dass man sich gerade vom Wunsch nach Wirkung nicht treiben lassen sollte, auch wenn in unserer beschleunigten Öffentlichkeit oft moralisierender Druck aufgebaut wird, man müsse sich zu einem bestimmten Umstand äußern, weil man ansonsten sogar zu den Unanständigen, ja: Schuldigen gerechnet werden könnte. Gerade in den spannungsgeladenen Diskussionen über die Geschehnisse in Gaza, das gerade ausgelöscht wird, heißt es jetzt immer wieder, dass man seiner Verantwortung nicht nachkäme, wenn man sich nicht so oder so positioniere.

Wieviel Nichtschweigen im algorithmischen Hashtag-Nebel der Big-Tech-Meinungsplattformen bringt, das ist für mich zumindest fragwürdig. Ständig erklären einem irgendwelche Insta-Kacheln die ganze Welt — und schaffen es doch nur, die öffentlichen Meinungen weiter auseinanderzudividieren und gegeneinander aufzubringen. Andererseits gehen die Fragen dieses Essays aber tatsächlich mit einer gewissen Dringlichkeit einher. Und: in diesem Fall geht es auch um Verantwortung, worauf ich wieder zurückkommen werde.

Auch zur Frage von Schreiben und Wirkung lohnt es sich, noch einmal auf Hannah Arendt zurückzukommen. Arendt stellt in dem genannten Interview, natürlich lange vor der Ära des Internets und der Verheerungen durch Big-Tech-Social Media, fest, dass sie beim Schreiben nicht an Wirkung interessiert sei. Erst, wenn das Denken adäquat in Worte gefasst und ein Problem durchdacht und „erledigt“ sei, gehe es ihr auch um Wirkung — wobei die Denkerfürstin eine große Bescheidenheit an den Tag legt, bedenkt man die schon damals enorme Wirkung ihres politischen Denkens.

Aber kommen wir zurück zum Thema Gewissensverweigerung / Wehrdienstverweigerung. Mit dem Recht der Wehrdienstverweigerung oder vielmehr der Wehrpflicht ist zunächst ein Thema angesprochen, das im öffentlichen Diskurs in Deutschland durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht biologischer Männer (Juli 2011) jahrelang nahezu stillgelegt war. Seit den neopopulistischen Auswüchsen weltweit, insbesondere seit dem Ausbruch des zweiten Ukraine-Kriegs und der US-amerikanisch-europäischen Beziehungskrise erfährt es wieder größere öffentliche Resonanz. Dies bildet sich in den politischen Diskussionen über die Wiedereinführung der Wehrpflicht ab, die viele neue, um die europäische Sicherheit besorgte Fürsprecher hat.

Es ging mir dennoch erst in zweiter Instanz um die Wehrpflicht. Vordergründig muss die Pflicht und das Recht der Gewissensbefragung behandelt werden, sowie die noch viel grundlegendere Frage, was das Gewissen eigentlich sein soll. Welche Autorität kann (muss) es haben? In welcher Weise korreliert es mit den universellen Menschenrechten? Welche Instanz garantiert eigentlich, dass die Menschenrechte als universell gelten, wenn sich gleichzeitig weltweit die metaphysische Autorität des Monotheismus in einer irreversiblen Daseinskrise zu befinden scheint — ebenso wie alle „grand narratives“, deren Ende von postmodernen Denkern so eifrig herbeigesehnt wurde?


Kommen wir zuerst zur deutschen Sprach- und Rechtspraxis. Die Gewissensfrage, wie sie in den genannten anderen Sprachen benannt ist, wird durch die spezifische, deutsche Wortwahl — Kriegsdienst– oder Wehrdienstverweigerung — zwar in der gesetzlichen Praxis keineswegs ignoriert. Im Grundgesetz ist schließlich verankert, dass sich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auf Gewissensgründe beruft und aufgrunddessen ebenso eine Angelegenheit der Menschenrechte ist wie zum Beispiel die Religionsfreiheit. In I. Grundrechte (Artikel 1-19) heißt es in Artikel 4, Absatz 3:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Trotzdem sehe ich in diesem Verstecktsein der moralisch-ethischen Kategorie zwei Probleme, die meines Erachtens mehr als eine Randnotiz wert sind.

Erstens kann die Überlagerung des unbequemen Begriffs des Gewissens — das zusammen mit Ethik, Moral und Werten oft als nicht-politisch verstanden wird — dazu führen, dass die unscharfe Kategorie Gewissen aus dem Visier gedrängt wird: Aus den Augen, aus dem Sinn, wenn man so will.

Zweitens und damit zusammenhängend betrifft es das Verständnis und die Bestimmung dessen, was das Gewissen als juristische, zuvorderst aber als moralisch-ethische Kategorie eigentlich sein soll. Nicht zufällig, so meine Vermutung, findet sich der oben zitierte Absatz zum Grundrecht auf Verweigerung des Dienstes an der Waffe im selben Artikel des Grundgesetzes wie die Kategorie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und der ungestörten Religionsausübung.

Die sprachliche Verdrängung des Gewissens

Um die erste Frage zuerst grob zu umreißen, will ich beim Jezik*-Begriff Prigovor (=Einspruch) Savjesti (=des Gewissens) bleiben, weil ich vor zirka 25 Jahren auf bosnischer Sprache mit Aktivistinnen und Aktivisten in BiH darüber angefangen habe, zu diskutieren — wenn auch im regen Austausch mit katalanischen, griechischen, US-amerikanischen, deutschen, französischen, belgischen und anderen Gruppen und Individuen auf englischer Sprache.

In Prigovor Savjesti steht das Gewissen als Agens im Zentrum: Es spricht ein. Es widerspricht.

Bei Kriegsdienstverweigerung hingegen handelt es sich um ein Kompositum, das transitiv ist, also ein viel enger gefasstes Bezugsobjekt ins Zentrum stellt, nämlich den Kriegsdienst, den Wehrdienst. Zum Dativobjekt gesetzt: Dem Wehrdienst, der Pflicht zum Kriegsdienst wird widersprochen.

Im Fall des einflussreichen, meiner Meinung nach falsch verstandenen deutschen Prinzips „Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson“ bildet sich dies auf ganz fatale Weise ab. Die Protagonisten der Ampel-Regierung der letzten Jahre etwa führten vordergründig das Wort der Werte und wertegeleiteter Außenpolitik, worunter vermutlich das Prinzip der Wahrung der universellen Menschenrechte und der Erhalt der Demokratie gemeint waren. In der Praxis jedoch zeigte sich, dass universelle Menschenrechte in seelenlose Buzzwords gepackt und auf peinlichste Weise in die Welt trompetet wurden („feministische Außenpolitik“), ohne je glaubwürdig „zu liefern“.

Das heißt – geliefert wurde (und wird) schon: nämlich Waffen. Ich werde dies sowie die Wahrscheinlichkeit, warum sich mit der neuen Regierung von sich aus nichts verbessern wird, im Laufe des Beitrags noch vertiefen.

Hier geht es also einerseits um tagesaktuelle, andererseits aber gezwungenermaßen auch um grundsätzliche, radikale Fragen — radikal in einem wörtlich Sinn von „an die Wurzel gehend“. Es geht mir um Klärung dessen, was Konstanz und Prozessualität im Prozess der Gewissensbefragung ist, wobei das Recht auf Gewissensbefragung (oder Einspruch des Gewissens) gleichzeitig als universales Menschenrecht verstanden wird. Man kann, wie ich argumentiere und noch an einigen bosnischen Beispielen zeigen werde, sich bei der Gewissensbefragung nie auf den einen (statischen) oder anderen (dynamischen) Aggregatzustand beschränken.

Nichts fasst dieses doppelte Wesen besser als die Metapher des moralischen Kompasses. Wenn der Prozess der Gewissensbefragung die zitternde, austarierende Kompassnadel ist, dann muss es auch einen statischen Nordpol geben, der universaler Natur ist — wenn man die Metapher zu Ende denken will. Ich greife hier Omri Boehms Lesart eines radikalen Universalismus auf, wo Boehm argumentiert, dass es universell verbindliche Klarheit geben muss, was Menschenrechte sind, sofern das Ergebnis allen Redens von Menschenrechten und Solidarität nicht selektiv und damit unter dem Strich wertlos sein soll. Und ich werde auch noch einmal auf Hannah Arendt und die Aporien der Menschenrechte zurückkommen müssen, denn an der de facto Unverbindlichkeit und mangelnden Wirksamkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat sich prinzipiell bis heute wenig geändert. Einleitend will ich noch einmal zeigen, wie in der Praxis und über den selektiven Missbrauch pseudo-geschichtlicher Argumente Menschenrechte von einem universellen zu einem eingeengten Recht, Rechte zu haben, eingeengt werden.


Vor wenigen Tagen habe ich auf dem Podcast Jung & Naiv das Gespräch zwischen Tilo Jung und Ussama Makdisi gehört. Ussama Makdisi ist palästinensisch-amerikanischer Historiker und Professor an der University of California in Berkeley, in Beirut aufgewachsen, in den Vereinigten Staaten ausgebildet und sozialisiert und, nebenbei bemerkt, der Neffe Edward Saids. Makdisi macht im Gespräch mit Jung zwar durchweg freundlich seine Positionen klar, doch ist ihm anzumerken, wie aufgebracht er angesichts des stattfindenden Genozids in Gaza, der Reaktionen auf die Studentenproteste in den USA unter den Bedingungen des Demokratieabbaus, aber auch hinsichtlich der deutschen Staatsräson-Linie und unkritischen Israelpolitik ist. Die für mich wesentlichsten Punkte, die wir auch aus anderen Konflikten und außenpolitischen Schieflagen bereits gut kennen, macht Makdisi schon am Anfang.

Erstens stellt er fest, dass Geschichte und geschichtliche Zusammenhänge auf dem Weg zum Verständnis des palästinensischen Elends heute von zentraler Bedeutung sind. Wer lese und sich informiere, werde zu einem besseren Verständnis des palästinensischen Schicksals gelangen, worin kein Hexenwerk bestünde. Geschichte, so Makdisi, sei aber noch aus anderen Gründen wesentlich: Einem Volk Ungeschichtlichkeit, Ahistorizität zu unterstellen – was von israelischer Seite ganz offiziell immer wieder getan wird – dient in kriegerischen, kolonialen und genozidalen Kontexten dazu, Menschen zu entmenschlichen.1Diese drei Kontexte müssen nicht identisch und gleichzeitig gegeben sein.

Hier sei nur daran erinnert, dass israelische Spitzenpolitiker und Militärangehörige von menschlichen Tieren oder Tieren sprechen, wenn sie über Palästinenser sprechen — und zwar bereits seit Oktober 2023, als ich angefangen habe, die Entwicklungen im Nahen Osten und seine Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft genau zu beobachten. Sehr schnell waren derlei Äußerungen zu lesen, ganz so wie Ansagen israelischer Spitzenpolitiker, den Gaza-Streifen erobern und alle Palästinenser vertreiben oder töten zu wollen (sogar von Atombombenabwurfsphantasien war zu lesen). Welche Auswüchse diese Haltung auch außerhalb politischer Kreise in der israelischen Bevölkerung erreicht hat, zeigt ganz eindrücklich ein kürzlich erschienenes Video des Berliner Podcasters und Aktivists Shai Hoffmann, das er in Israel aufgenommen hat, um nur ein Beispiel zu zitieren. Es zeigt extrem verstörende Bilder von der Grenze zum Gaza-Streifen, wo es auf israelischer Seite eine Aussichtsplattform mit Blick auf den zerstörten, gleichzeitig vor Zerstörungen rauchenden Gaza-Streifen gibt. Israelische Jugendliche, Touristen, Erwachsene ergötzen sich per Fernrohrblick am Gemetzel. Ein Zivilist ruft hasserfüllt, man soll „sie alle töten“. Er meint alle Menschen im Gaza-Streifen.

Was das kriegerische Argument der Ungeschichtlichkeit der Anderen angeht, so sind die Analogien zu anderen Kriegen, Eroberungszügen und sogenannten „ethnischen Säuberungen“ offensichtlich. Besonders im Prozess des „Unmixing of peoples“ in postimperialen, europäischen Kontexten, die mit Nationalstaatsgründungen, Pan-Bewegungen und nationalistischen Großerzählungen einhergingen, war der jeweiligen Erobererseite immer daran gelegen, ihre eigene Anciennität — also möglichst weit zurückreichende Geschichtlichkeit — zu behaupten. Mit diesem Argument wollte man entweder andere Gruppen, die sich nicht als Teil des nationalen Projekts sahen, für sich vereinnahmen, oder das eigene Erstsiedlungsrecht behaupten, wodurch man Vertreibungen, Assimilationsmaßnahmen und Tötungen legitimieren konnte.

Der Begriff „ethnische Säuberungen“ ist eine der wenigen Lehnübersetzungen aus Jezik*/Serbokroatisch (etničko čišćenje), die sich in anderen Sprachen etabliert haben. Vor allem in den jugoslawischen Zerfallskriegen ab 1991 erfuhr der Begriff erneute Verbreitung, da vor den Augen der Welt die oben genannten Argumente für Gewalt zur Anwendung kamen, besonders im Bosnien-Krieg (1992-1995) und im Kosovo-Krieg (1998-1999).2Besonders der Kosovo-Krieg ist im Prinzip schwer auf diesen Zeitraum einzugrenzen, da er in einen viel längeren Kontext der Spannungen und des Abbaus von Rechten und Rechtsstaatlichkeit im späten Jugoslawien einherging. 1989 wird zumeist als Beginn der Eskalationsstufen genannt, weil es damals zur Amselfeldrede von Slobodan Milošević sowie zur erzwungenen Aufhebung des Autonomiestatus der Sozialistischen Autonomen Provinz Kosovo (Socijalistička Autonomna Pokrajina Kosovo) gekommen ist. Im Bosnien-Krieg war durch die gezielten, zerstörerische Maßnahmen gegen kulturelle Zeugnisse der Anderen auch von Urbizid die Rede. In besonders hohem Ausmaß betrafen die Zerstörungen Muslime/Bosniaken, darunter nicht nur die Zerstörung von Moscheen und Kirchen, sondern auch die Inbrandsetzung der alten Bibliothek Sarajevos, wodurch wertvolle Handschriften für immer verloren gegangen sind. So sollte ein kulturelles Gedächtnis in seiner Materialität ausgelöscht werden.

Auch Makdisis zweitem essenziellen Punkt kann ich mich nur anschließen: Was die praktische Gültigkeit der Menschenrechte betrifft, werde in den USA und in Deutschland eine palästinensische Ausnahme gemacht. Wer aber selektiv die Menschenrechte ausheble, heble sie universell aus. Und damit komme ich zurück zur Kampagne für [das Recht auf] Gewissensverweigerung in Bosnien-Herzegowina, den von Arendt thematisierten Aporien der Menschenrechte und dem Problem mit dem Universalismus, das sich in Anlehnung an Omri Boehms Radikaler Universalismus noch als ein ungelöstes Problem modernen, post-monotheistischen Denkens sowie der Irrungen populärer Identitätspolitik von rechts wie links herausstellen wird.


Weiter werde ich diese Argumente im nächsten Beitrag ausführen.

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